Charta der Lebensrechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren.“

So heißt es gleich im ersten Artikel der am 10. Dezember 1948 auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündeten Charta der Menschenrechte. Diese waren sicherlich geprägt durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und dem Wunsch, solche Dinge nie wieder erleben zu müssen. Wie weit man damit gekommen ist, sieht man schon daran, dass so viele bewaffnete Konflikte auf der Welt toben, wie noch nie zuvor. Aber auch außerhalb solcher Krisengebiete, werden die Menschenrechte nicht unbedingt hochgehalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass man die Menschenrechte getrost beiseite lassen kann, sondern sie desto höher zu halten, als Mahnung und Vision, denn ohne Ziele gehen wir ins Leere.

Seit 1998 ist dieser Tag der Menschenrechte erweitert um den der Tierrechte. In diesem Bereich ist die Situation noch prekärer, denn in der sog. Nutztierindustrie werden nach wie vor 60.000.000 lebende, fühlende Wesen gemartert, malträtiert, missbraucht und qualvoll getötet, neben all den anderen Praktiken der Tierqual aus Gründen wie Lust am Leid oder der sog. Tradition. Verschiedentlich sollen gesetzliche Bestimmungen die Situation der Tiere verbessern, doch stellen diese zumeist ein Mindestmaß dar und deren Einhaltung wird so gut wie nicht kontrolliert. Kaum ein Mensch würde offen zugeben, dass er kein Problem mit Tierleid hat. Mehr noch, die meisten von sich behaupten sogar, dass sie Tiere lieben und ihnen selbst nie Leid zufügen würden. Einerseits endet diese Art der Tierliebe bei den streichelbaren Tieren, die man als Haustiere bezeichnet, wobei alle anderen ausgeklammert werden, und andererseits würde man nicht selber das Messer anlegen, hat aber kein Problem damit, es von anderen tun zu lassen. Besieht man sich diese Situation nüchtern, so erinnert diese Art des speziesistischen Verhaltens an eine schizophrene Störung. Weit davon entfernt, gilt es als gänzlich normal in unserer Gesellschaft. Die Normalität äußert sich in Verleugnung, Widerspruch zwischen Wort und Tat, aber auch in der Ansicht, dass es eben in unserer Gesellschaft so üblich ist und man nichts anderes tun kann. Keine Rechte werden so mit Füßen getreten, wie die unserer nichtmenschlichen Mitgeschöpfe, und gerade deshalb tut es Not, sie desto mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stellen, die kognitive Dissonanz zwischen dem, was wir tun und dem, was wir sagen, aufzuzeigen, bis es die Schichten der Tradition, Gewohnheit und anderer dubioser Erklärungsmodelle, durchdrungen hat und dazu führt, dass endlich anerkannt wird:

„Jedes Lebewesen ist frei und gleich an Würde geboren.“

Nicht dass sich dadurch grundlegend was ändern würde, dass damit der Missbrauch und die absurde Verdinglichung lebender, fühlender Wesen, aus der Welt geschafft werden könnte, denn das haben die Charta der Menschenrechte auch nicht bewirkt. Dennoch sollte der auffordernde Charakter einer solchen Charta nicht übersehen werden, denn nur, wenn sich die Weltgemeinschaft auf einen grundlegenden Werkekonsens verständigt, gibt es etwas wie einen Richtungspfeil des ethischen Verhaltens, auf den man verweisen kann und der aus sich selbst weist. Nur, weil Leben nicht geschützt wird, heißt das noch lange nicht, dass wir nicht damit aufhören dürfen, diesen Schutz des Lebens einzufordern. Als Mahnung und Verheißung, gälte es endlich den Speziesismus hinter uns zu lassen und der Charta der Menschenrechte eine der Lebensrechte zugrunde zu legen, wobei die Menschenrechte als eine spezifische Ausformung für eine bestimmte Spezies gesehen werden können. Nichts hindert uns daran, Leben zu schützen, außer unsere eigene Voreingenommenheit und Ignoranz und nach wie vor behauptetes Nichtwissen. Es gilt die Augen zu öffnen, für all das unfassbare Leid, das unseren Mitgeschöpfen tagtäglich angetan wird. Zumeist geschieht es im Verborgenen. Es gilt dafür zu sorgen, dass jede Lebensrechtsverletzung ebenso ethisch verurteilt wird, wie es jetzt bei der von Menschenrechten geschieht. Und vor allem, es ist möglich, wir haben die Freiheit Leben zu schützen und uns vom Missbrauch loszumachen. Es ist dann nicht mehr notwendig, sich hinter fadenscheinigen Ausreden zu verstecken, um das Selbstbild eines „guten“ Menschen aufrechtzuerhalten, indem man es einfach tut. Wobei der Versuch einer Charta der Lebensrechte Minimalanforderungen umfasst. Es wäre jedoch ein guter Anfang. Leben ist ein Wert an sich und darf durch Nichts in Frage gestellt werden.

Die nun folgende Zusammenstellung von Grundrechten, ist als ein Katalog an Minimalanforderungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu sehen:

Artikel I: Subjektstatus

Jedes Lebewesen hat sein Leben aus sich selbst und kann von niemand anderen besessen werden. Demzufolge hat jedes Lebewesen als Subjekt seines eigenen Lebens angesehen zu werden und darf nicht zum Objekt gemacht werden.

Artikel II: Verbot der Diskriminierung

Jedes Lebewesen hat Anspruch auf die, in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendwelche Unterscheidungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies

Artikel III: Recht auf Leben und Freiheit

Jedes Lebewesen hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel IV: Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels

Kein Lebewesen darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

Artikel V: Verbot der Folter

Kein Lebewesen darf der Folter oder grausamer, lebensfeindlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel VI: Anerkennung als Rechtsperson

Jedes Lebewesen hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

Artikel VII: Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Lebewesen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel VIII: Anspruch auf Rechtsschutz

Jedes Lebewesen hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen, innerstaatlichen Gereichten, gegen alle Handlungen, die seine, ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

Artikel IX: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung

Kein Lebewesen darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden.

Artikel X: Freiheitssphäre des/der Einzelnen

Kein Lebewesen darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie oder sein Heim ausgesetzt werden. Jedes Lebewesen hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe.

Artikel XI: Auslegungsregel

Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der, in dieser Erklärung, angeführten Rechte und Freiheiten abzielt.

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