Deutschland und Österreich zählen angeblich zu den Ländern, in denen der Tierschutz sehr wichtig ist. Sieht man sich die entsprechende Gesetzgebung an, so möchte man fast meinen, das könnte was Wahres dran sein. So steht gleich zu Anfang des österreichischen Tierschutzgesetzes Folgendes:
§ 1 TSchG: Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Dem Gesetz entsprechend haben wir „das Tier“ als „Mitgeschöpf“ zu verstehen und als solches steht es in unserer Verantwortung es zu schützen und dafür zu sorgen, dass es sich wohlfühlt. Deshalb ist es wichtig den Paragraph 5 dazuzulesen, denn dort wird aufgeführt, was diesem Wohlbefinden offenbar widerspricht:
§ 5 TSchG: Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Demgegenüber steht das Deutsche Tierschutzgesetz, das beide Paragraphen des österreichischen Pendants in eins fasst, wie folgt:
§ 1 TSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
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